Liebe Jagdfreunde,
wir müssen Sie darauf hinweisen, dass laut § 35 des Waffengesetzes Schußwaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nur in Anzeigen und Werbeschriften Kauf oder Tausch angeboten
werden dürfen, wenn auf das Erfordernis der Erlaubnis zum Erwerb hingewiesen wird.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Bitte loggen Sie sich ein!
Für Beiträge sind die jeweiligen Autoren verantwortlich. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH. Wenn ein Beitrag nicht der Hausordnung oder den Teilnahmebedingungen entspricht, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister. Kritik, Anregungen und Fragen zum System können im jagd-Forum diskutiert werden.