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Die Waidmannssprache


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Jacke Ein Schutz aus Leder oder Leinen, der früher den Hatzhunden umgeschnallt wurde, um diese vor wehrhaftem Wild zu schützen.
Jagd Jede Art von Betätigung, durch die sich Menschen in den Besitz freilebender Tiere bringen.
Jagdart Die Art und Weise der Jagdausübung. Z.B durch die Pirsch, den Ansitz, die Fallenjagd etc...
Jagdaufseher Der haupt- oder nebenberuflich angestellter Jäger des Jagdpächters, der die Aufsicht des Jagdgebietes ausübt. Ab einer bestimmten Größe des Jagdgebietes ist die Einstellung eines Jagdaufsehers laut Gesetz vorgeschrieben.
Jagdausübung Beschränkt sich laut BJG § 1, Abs. 4 auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen des Wildes. Eigentlich erstreckt sich die Jagdausübung auf alle Jagdhandlungen, die das Jagdrecht verwirklichen, wie z.B. Aneignung des Wildes, Bau von Jagdeinrichtungen, Biotophege, Wildbeobachtung, Wildhege, Wildschadensvermeidung, Wildzählung ect...
jagdbar - Alle Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
- Männliches Schalenwild von einem bestimmten Alter oder Stärke an.
Jagdbehörde Ist die Verwaltungsbehörde, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig ist.
Jagdbeirat Ein Beratungsgremium der Jagdbehörde, die sich aus ansässigen Jägern zusammensetzt.
Jagdbezirk Die Gesamtheit aller Grundflächen, die dem Jagdrecht unterliegen. Hierbei unterscheidet man zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.
Jagderlaubnis Die befristete Berechtigung zur Ausübung der Jagd.
Sie kann nur nach Ablegen der Jagdprüfung erteilt werden.
Jagdfalke Volkstümliche Bezeichnung für alle Beizfalken.
Jagdfieber Die starke Erregung eines Jägers vor oder nach dem Schuss.
Jagdfrevel Bezeichnung für ein Jagdvergehen.
Jagdgast Ein Jäger, der zur Ausübung der Jagd oder zu jagdbetrieblichen Arbeiten in ein Revier eingeladen wird.
Jagdgenossenschaft Der Zusammenschluss der Grundstückseigentümer, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Sie ensteht kraft Gesetzes und hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht durch die Untere Jagdbehörde unterliegt. Sie wird durch einen gewählten Jagdvorstand und den Jagdvorsteher vertreten, die die Verpachtung der Jagdflächen organisieren.
Jagdherr Der Eigentümer oder Pächter eines Jagdrevieres.
Jagdhorn Ein Horn, auf dem Jagdsignale geblasen werden.
Jagdjahr Ist der Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.
Jagdkanzel Bezeichnung für einen Hochsitz.
Jagdmesser Ein Messer für den Gebrauch des Jägers, auch Nicker genannt.
Jagdschaden Der bei der Jagdausübung verursachte Flurschaden.
Jagdschein Dir rechtliche Zulassung für das Ausüben der Jagd.
Jagdsignale Feststehende Signale, die zur Durchführung und Leitung vor, während und nach einer Jagdveranstaltung geblasen werden.
Jagdstrecke - Die Strecke des erlegten Wildes nach einer Gesellschaftsjagd.
- Die gesamte Jagdbeute eines Jägers oder eines Jagdbezirkes innerhalb eines Jagdjahres.
Jagdzeit Der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem die Bejagung der einzelnen Wildarten erlaubt ist.
Jäger Mitglied einer Jagdgesellschaft.
Jägerlatein Stark übertriebene oder erfundene Jagdgeschichten.
Jägerrecht Dem Schützen überlassene Teil des erlegten Schalenwildes. Es besteht aus Kopf (incl. Trophäe), dem Hals bis zur 3. Rippe, Decke, Feist und dem Aufbruch. Das Jägerrecht stand damals als Entgelt dem Berufsjäger zu.
Jägerprüfung Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung die die rechtliche Voraussetzung für die Erlangung des Jagdscheines ist.
Jährling Einjähriger Rehbock, Muffelwidder und Gamsbock.
Jungjäger Ein Jäger, der seinen Jagschein noch nicht lange besitzt.
Jungfer Bezeichnung für eine Treibjagd, in dem kein Wild vorkam.


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http://jagd.de/service/lexikon/sprache_j   24.05.2012  Zum Seitenanfang
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